Aufstrebende Wirtschaftsstandorte, alte Pfarrdörfer, Renaissance-Schlösser, moderne Kunst und faszinierende historische Gotteshäuser – das alles wird uns auf unserer Radreise durch das Jauntal begegnen.
TERMIN: Samstag, 26. Juni 2021
TREFFPUNKT: 8.30 Uhr Bahnhof Kühnsdorf
REFERENT: Dr. Wilhelm Deuer
(Historiker, Austria Guide, Stellv. Direktor Kärntner Landesmuseum i. R.)
ROUTE: Unsere diesjährige Radtour beginnt in Kühnsdorf, einem seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wegen des Bahnhofes aufstrebenden Wirtschaftsstandort, führt uns durch die alten PFARRDÖRFER ST. STEFAN und ST. MICHAEL und an Bleiburg vorbei nach EINERSDORF, wo wir bei der Pfarrkirche Halt machen und die Fresken eines sehr produktiven Malers der beginnenden Spätgotik besichtigen wollen. Weiter geht es nach HEILIGENGRAB, einer spätbarocken Wallfahrtskirche mit gründerzeitlicher Freskenausstattung und Zielort der Dreibergewallfahrt. Am biedermeierlichen PREGLHOF vorbei, wo der Komponist Anton von Webern Teile seiner Jugend verbrachte, machen wir Halt bei den sehenswerten Kirchen von AICH und gelangen schließlich nach NEUHAUS mit seiner mittelalterlichen Pfarrkirche, dem Renaissanceschloss und dem 2008 eröffneten Museum moderner Kunst des Industriellen Herbert W. Liaunig.
Foto: Hängebrücke Santa Luzia (c) Carmen Delsnig
UNKOSTENBEITRAG: 28 Euro (inkl. ein Getränk)
INFO + ANMELDUNG: 0664-1929 758, kulturradpfade2018@gmail.com
Wir bitten unbedingt um vorherige Anmeldung, damit wir die Teilnehmer über eine mögliche Absage der Tour bei Schlechtwetter informieren können. Außerdem findet die Tour nicht statt, falls es im Vorfeld zu wenig Anmeldungen gibt.
Die aktuellen COVID-19 Bestimmungen für die Teilnahme an Radtouren lauten:
- Verpflichtende Registrierung der Gäste und Vorweisen eines Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit(„Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“):
- Gültigkeit der Tests: Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden
- Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Erlaubnis zur Teilnahme